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   BGH, 11.03.1992 - IV ZR 62/91   

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https://dejure.org/1992,3859
BGH, 11.03.1992 - IV ZR 62/91 (https://dejure.org/1992,3859)
BGH, Entscheidung vom 11.03.1992 - IV ZR 62/91 (https://dejure.org/1992,3859)
BGH, Entscheidung vom 11. März 1992 - IV ZR 62/91 (https://dejure.org/1992,3859)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beanspruchung eines Vermächtnisses aus eigenem und abgetretenem Recht - Verkehrswert oder Ertragswert eines landwirtschaftlichen Anwesens - Berücksichtigung einer latenten Steuerlast bei der Berechnung des Verkehrswerts - Begriff des Landguts - Nebenerwerbsstelle

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 770
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.10.1986 - IVa ZR 76/85

    Bewertung eines Landguts

    Auszug aus BGH, 11.03.1992 - IV ZR 62/91
    Der Betrieb kann auch nebenberuflich geführt werden, wenn er nur zu einem erheblichen Teil zum Lebensunterhalt seines Inhabers beiträgt (BGHZ 98, 375, 377 f.) [BGH 22.10.1986 - IVa ZR 76/85].

    Die Vorinstanzen haben ferner beachtet, daß es für die Anwendung des § 2312 BGB auf die Verhältnisse zur Zeit des Erbfalles ankommt (BGHZ 98, 375, 381) [BGH 22.10.1986 - IVa ZR 76/85].

    Hierzu wird auf BGHZ 98, 375, 378 [BGH 22.10.1986 - IVa ZR 76/85] verwiesen.

    Nicht gesehen ist ferner, daß einem landwirtschaftlichen Betrieb die Eigenschaft als Landgut nicht einmal dann fehlen muß, wenn seine Bewirtschaftung bereits seit Jahren vollständig aufgegeben, das lebende und tote Inventar verkauft und die Ländereien teilweise verpachtet sind, und zwar sogar dann nicht, wenn der übernehmende Erbe den Betrieb weder wiederaufnehmen kann noch will (BGHZ 98, 375, 378) [BGH 22.10.1986 - IVa ZR 76/85].

    Zur Vermeidung verfassungswidriger Ergebnisse (vgl. BVerfGE 67, 348) ist der Begriff des Landgutes im Sinne von §§ 2312, 2049 BGB und damit der Anwendungsbereich dieser Vorschriften inzwischen allerdings dahin eingeschränkt worden, daß der Gesetzeszweck, nämlich die Erhaltung eines leistungsfähigen landwirtschaftlichen Betriebes in der Hand einer vom Gesetz begünstigten Person, erreicht werden wird (BGHZ 98, 375, 380 [BGH 22.10.1986 - IVa ZR 76/85] und 382, 388; Urteil vom 9. Oktober 1991 - IV ZR 259/90 - WM 1991, 2115, 2116; ebenso für § 1376 Abs. 4 BGB: BGH, Urteil vom 27. September 1989 - IVb ZR 75/88 - FamRZ 1989, 1276 f.).

  • BGH, 27.09.1989 - IVb ZR 75/88

    Bewertung eines landwirtschaftlichen Betriebes im Rahmen des Zugewinnausgleichs

    Auszug aus BGH, 11.03.1992 - IV ZR 62/91
    Zur Vermeidung verfassungswidriger Ergebnisse (vgl. BVerfGE 67, 348) ist der Begriff des Landgutes im Sinne von §§ 2312, 2049 BGB und damit der Anwendungsbereich dieser Vorschriften inzwischen allerdings dahin eingeschränkt worden, daß der Gesetzeszweck, nämlich die Erhaltung eines leistungsfähigen landwirtschaftlichen Betriebes in der Hand einer vom Gesetz begünstigten Person, erreicht werden wird (BGHZ 98, 375, 380 [BGH 22.10.1986 - IVa ZR 76/85] und 382, 388; Urteil vom 9. Oktober 1991 - IV ZR 259/90 - WM 1991, 2115, 2116; ebenso für § 1376 Abs. 4 BGB: BGH, Urteil vom 27. September 1989 - IVb ZR 75/88 - FamRZ 1989, 1276 f.).

    Die künftige Fortführung der Bewirtschaftung darzutun und gegebenenfalls zu beweisen, obliegt dem Erben, der auf den Pflichtteil in Anspruch genommen wird (vgl. Urteil vom 27. September 1989 aaO).

    Auch die Berechnung des Verkehrswertes ist rechtsfehlerhaft, weil das Berufungsgericht die latente Steuerlast unberücksichtigt gelassen hat, die § 16 EStG mit sich bringen würde (vgl. dazu z.B. BGHZ 98, 382, 389 [BGH 22.10.1986 - IVa ZR 143/85]; Urteil vom 27. September 1989 - IVb ZR 75/88 - FamRZ 1989, 1276, 1279).

  • BGH, 22.10.1986 - IVa ZR 143/85

    Bemessung des Pflichtteils an einem landwirtschaftlichen Betrieb

    Auszug aus BGH, 11.03.1992 - IV ZR 62/91
    Auch die Berechnung des Verkehrswertes ist rechtsfehlerhaft, weil das Berufungsgericht die latente Steuerlast unberücksichtigt gelassen hat, die § 16 EStG mit sich bringen würde (vgl. dazu z.B. BGHZ 98, 382, 389 [BGH 22.10.1986 - IVa ZR 143/85]; Urteil vom 27. September 1989 - IVb ZR 75/88 - FamRZ 1989, 1276, 1279).
  • BVerfG, 16.10.1984 - 1 BvL 17/80

    Bewertung - Landschaftlicher Betrieb - Zugewinnausgleich - Ertragswert

    Auszug aus BGH, 11.03.1992 - IV ZR 62/91
    Zur Vermeidung verfassungswidriger Ergebnisse (vgl. BVerfGE 67, 348) ist der Begriff des Landgutes im Sinne von §§ 2312, 2049 BGB und damit der Anwendungsbereich dieser Vorschriften inzwischen allerdings dahin eingeschränkt worden, daß der Gesetzeszweck, nämlich die Erhaltung eines leistungsfähigen landwirtschaftlichen Betriebes in der Hand einer vom Gesetz begünstigten Person, erreicht werden wird (BGHZ 98, 375, 380 [BGH 22.10.1986 - IVa ZR 76/85] und 382, 388; Urteil vom 9. Oktober 1991 - IV ZR 259/90 - WM 1991, 2115, 2116; ebenso für § 1376 Abs. 4 BGB: BGH, Urteil vom 27. September 1989 - IVb ZR 75/88 - FamRZ 1989, 1276 f.).
  • BGH, 09.10.1991 - IV ZR 259/90

    Ertragswertrechnung zur Pflichtteilsbemessung bei Landgutflächen mit genehmigtem

    Auszug aus BGH, 11.03.1992 - IV ZR 62/91
    Zur Vermeidung verfassungswidriger Ergebnisse (vgl. BVerfGE 67, 348) ist der Begriff des Landgutes im Sinne von §§ 2312, 2049 BGB und damit der Anwendungsbereich dieser Vorschriften inzwischen allerdings dahin eingeschränkt worden, daß der Gesetzeszweck, nämlich die Erhaltung eines leistungsfähigen landwirtschaftlichen Betriebes in der Hand einer vom Gesetz begünstigten Person, erreicht werden wird (BGHZ 98, 375, 380 [BGH 22.10.1986 - IVa ZR 76/85] und 382, 388; Urteil vom 9. Oktober 1991 - IV ZR 259/90 - WM 1991, 2115, 2116; ebenso für § 1376 Abs. 4 BGB: BGH, Urteil vom 27. September 1989 - IVb ZR 75/88 - FamRZ 1989, 1276 f.).
  • OLG Hamm, 30.01.2014 - 10 U 80/12

    Begriff des Landguts i.S. von § 2312 BGB

    Es bedarf - zum Zeitpunkt des Erbfalls - einer geeigneten Besitzung, die einen landwirtschaftlichen Betrieb, wie ihn das Gestz schützt, (auch) in Zukunft ermöglicht; hinzukommen muss die begründete Erwartung, dass der Betrieb durch den Eigentümer oder einen Abkömmling weitergeführt oder - wo die Bewirtschaftung aufgegeben ist - künftig wieder aufgenommen wird (BGH, NJW-RR 1992, 770 - Juris-Rz. 11/12).

    Es bedarf - so der Bundesgerichtshof (NJW-RR 1992, 770 ff. - Juris-Rz. 12) - neben der (hier strittigen) Eignung zur selbständigen Fortführung - einer begründeten Erwartung, dass der Betrieb durch den Eigentümer oder seinen Abkömmling (selbständig und dauerhaft) weiter geführt oder künftig wieder aufgenommen wird .

  • OLG Hamm, 02.08.2012 - 10 U 118/12

    Begriff des Landguts i.S. von § 2312 BGB

    Dabei kommt es grundsätzlich auf den Erbfall als Stichtag an (vgl. hierzu BGHZ 98, 375 ff. - juris Rn. 9, BGH NJW-RR 1992, 770 f. - juris Rn. 13).

    Aber auch wenn der Betrieb beim Erbfall nicht mehr bewirtschaftet wird, reicht es aus, wenn der Betrieb geeignet ist, in Zukunft bewirtschaftet zu werden und die begründete Erwartung besteht, dass ein stillgelegter Betrieb durch den Eigentümer oder den Abkömmling wieder aufgenommen wird (BGH NJW-RR 1992, 770 f. - juris Rn. 12).

    Denn zur Vermeidung verfassungswidriger Ergebnisse ist zu fordern, dass es sich um einen leistungsfähigen landwirtschaftlichen Betrieb handelt (vgl. hierzu BGH NJW-RR 1992, 770 f. - juris Rn. 11), der zu einem erheblichen Teil zum Familienunterhalt beiträgt (BGH NJW-RR 1992, 770 f. - juris Rn. 9).

  • OLG München, 14.01.2003 - 23 U 1830/02

    Voraussetzungen der Bewertung landwirtschaftlicher Betriebe mit dem Ertragswert

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  • OLG München, 18.03.2009 - 20 U 2160/06

    Vermächtnisanspruch: Wert eines Landguts

    Der Betrieb kann auch nebenberuflich geführt werden, wenn er nur zu einem erheblichen Teil zum Lebensunterhalt seines Inhabers beiträgt, auch wenn der Inhaber zusätzlich auf andere Einkommensquellen zurückgreifen muss (s. BGH Urteil vom 11.03.1992, IV ZR 62/91, NJW-RR 1992, 770 m.w.N.).

    Zudem ist Siegfried H. in § 4 Ziff. 1 des Wirtschaftsüberlassungsvertrages ausdrücklich als Hoferbe und im Testament vom 26.03.2001 (NI 9) als Erbe der Beklagten vorgesehen (s. dazu BGH vom 11.03.1992, a.a.O.).

  • BGH, 14.12.1994 - IV ZR 113/94

    Übernahme eines Landguts zum Ertragswert

    Im Gegenteil kann § 2312 BGB auch anzuwenden sein, wenn der Übernehmer des zu Lebzeiten des Erblassers übergebenen Grundbesitzes die Voraussetzungen für seine dauerhafte Bewirtschaftung als Landgut erst zum Zeitpunkt des Erbfalls herstellt, etwa wenn die Bewirtschaftung im Zeitpunkt der Übergabe völlig aufgegeben war, der Übernehmer den Betrieb aber künftig selbst oder von einem Abkömmling dauerhaft wiederaufnehmen will (vgl. Senat, Urteil vom 11. März 1992 - IV ZR 62/91 - BGHR BGB § 2312 Landgut 2).

    Für die Beurteilung als Landgut im Sinne von § 2312 BGB entscheidend ist mithin, ob der Tatrichter feststellen kann, daß im Zeitpunkt des Erbfalls die - realisierbar erscheinende - Absicht des Übernehmers bestanden hat, den landwirtschaftlichen Betrieb auf Dauer fortzuführen (Prognose aus der objektivierenden Sicht eines unvoreingenommenen Betrachters, Senatsurteil vom 11. März 1992, aaO.).

  • OLG München, 21.06.2006 - 20 U 2160/06

    Bewertung eines vermachten Landguts

    Diese Vorschrift, die unmittelbar nur den Pflichtteilsanspruch betrifft, ist entsprechend anwendbar, wenn ein Geldvermächtnis zum Ausgleich des gesetzlichen Pflichtteils ausgesprochen wird (BGH, NJW-RR 1992, 770; BGH, FamRZ 1983, 1220, 1221; MünchKomm/Frank, § 2312 Rdn. 3 m.w.N.).

    Der Betrieb kann auch nebenberuflich geführt werden, wenn er nur zu einem erheblichen Teil zum Lebensunterhalt seines Inhabers beiträgt (BGHZ 98, 375 377f), auch wenn der Inhaber zusätzlich auf andere Einkommensquellen zurückgreifen muss (BGH, NJW-RR 1992, 770).

  • BGH, 13.10.2010 - BLw 4/10

    Höferecht: Berücksichtigung von Steuerbelastungen bei der Berechnung des

    b) Die von der Rechtsbeschwerde zitierten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (Urteile vom 22. Oktober 1986 - IV ZR 143/85, BGHZ 98, 382, 389 und vom 11. März 1992 - IV ZR 62/91, NJW-RR 1992, 770, 771) sind ebenfalls keine zur Darlegung einer Divergenz geeigneten Vergleichsentscheidungen.

    Da der anzusetzende Wert der Flächen nicht durch deren Bewirtschaftung, sondern nur durch deren Verkauf realisiert werden kann, ist eine auf diesen Grundstücken ruhende "latente" Steuerlast bei der Bestimmung des Werts des Landguts bei der Berechnung der Pflichtteilsansprüche wertmindernd zu berücksichtigen (BGH, Urteile vom 22. Oktober 1986 - IV ZR 143/85, aaO und vom 11. März 1992 - IV ZR 62/91, aaO).

  • BGH, 26.09.2007 - IV ZR 207/06

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

    Dass bis zum Erbfall drei Personen auf dem Hof lebten und die Landwirtschaft betrieben haben, besagt insbesondere im Hinblick auf die Rente und das Sparguthaben noch nicht, dass ein erheblicher Teil des Lebensunterhalts der Eltern auch zur Zeit des Erbfalls noch aus der Landwirtschaft erwirtschaftet werden konnte, diese also dauerhaft weiter eine selbständige Nahrungsquelle darstellte (vgl. BGHZ 98, 375, 377 ff.; 98, 382, 388; Senatsurteil vom 11. März 1992 - IV ZR 62/91 - NJW-RR 1992, 770 unter 2 und 3).
  • OLG Jena, 08.03.2006 - 2 U 762/05

    Auskunftsansprüche einer Tochter als Pflichtteilsberechtigte gegen ihre Mutter

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  • AG Hersbruck, 26.11.2009 - 2 C 474/09

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Ersatzfähigkeit der Rechtsanwaltskosten für die

    (zu allem BGH IV ZR 62/91, BGH NVZ 1992, 229, 230, OLG Naumburg, 10 U 72/07).
  • LG Hagen, 31.05.2007 - 9 O 258/00
  • OLG Oldenburg, 12.01.1999 - 5 U 129/98

    Grundlagen für die Bewertung von ererbtem Grundbesitz; Abgrenzung von Grundbesitz

  • LG Dortmund, 10.07.2012 - 12 O 437/07
  • BGH, 16.07.1998 - BLw 17/98

    Darlegung eines Abweichungsfalls bei langfristiger Verpachtung

  • LG Göttingen, 23.06.2014 - 4 O 372/13

    Wertermittlungsanspruch des pflichtteilsberechtigten Nichterben

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